Kostenfreie Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte nach dem Datennutzungsgesetz (DNG) sowie Informationen zur Bereitstellung

Hier informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Vorgaben bezüglich der Bereitstellung und Einsichtnahme der bayerischen Bodenrichtwerte. 

Rechtliche Grundlagen und Kostenfreiheit 

Mit Schreiben vom 05.02.2026 hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr über den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 26.01.2026 informiert. 

Aufgrund der Bestimmungen des Datennutzungsgesetzes (DNG) – insbesondere § 10 Abs. 1 Satz1 DNG – sind die Gutachterausschüsse verpflichtet, zukünftig die Bodenrichtwerte zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen. 

Sämtliche Bodenrichtwerte des Landkreises Forchheim stehen ab dem Stichtag 01.01.2024 im BayernAtlas kostenfrei zur Verfügung. 

BayernAtlas: www.bodenrichtwerte.bayern.de 

Bayerische Gutachterausschüsse: www.gutachterausschuesse-bayern.de 

Nur auf diesen Seiten sind alle bayerischen Ausschüsse vollständig gelistet und leiten gezielt auf die jeweiligen Fachportale weiter. 

Gültigkeit der PDF-Zusammenstellung aus dem BayernAtlas 

Im BayernAtlas steht ein automatisierter Dienst zur Verfügung, mit dem eine PDF Zusammenstellung einer Bodenrichtwert-Abfrage generiert werden kann. Diese enthält: 

  • abgefragte Sachdaten
  • einen Kartenausschnitt sowie 
  • örtliche Fachinformationen (sofern vorhanden) 

Diese PDF-Zusammenstellung ist für die Vorlage bei Behörden grundsätzlich ausreichend.

Hinweis zu historischen Daten (Stichtag 01.01.2022 und früher) 

Für ältere historische Daten (vor dem 01.01.2022) verweisen wir Sie auf die Homepage des Landratsamtes oder an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss des Landratsamtes.